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Erhebliche Ehrverletzung - Rechtzeitigkeit der Entlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 539 Heft 11 v. 15.11.1996

§ 27 Z 6 AngG

1. Eine Ehrverletzung ist dann erheblich, wenn sie von einer solchen Art ist, und unter solchen Umständen erfolgt, dass sie von einem Mensch mit normalen Ehrgefühl nicht anders als mit dem Abbruch der Beziehungen beantwortet werden kann.

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