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Verjährung von Urlaub(sentschädigung)

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 536 Heft 11 v. 15.11.1996

§ 7 ABGB, § 1486 Z 5 ABGB, § 1502 ABGB
§ 4 Abs 5 UrlG, § 9 Abs 3 UrlG

1. Die Erben haben Anspruch auf Urlaubsentschädigung, welche mit dem Tod des AN fällig wird.

2. Für die Verjährung der Urlaubsentschädigung gilt die Verjährungsbestimmung des § 1486 Z 5 ABGB. Für den Anspruch auf Naturalurlaub gilt die Verjährungsregel des § 4 Abs 5 UrlG.

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