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Zur Neuregelung der Anfechtungsfrist für Generalversammlungsbeschlüsse(§ 41 Abs 4 GmbHG idF des EU-GesRÄG)

WirtschaftsrechtMartin KarollusRdW 1996, 516 Heft 11 v. 15.11.1996

1. Umstellung der Beschlussdokumentation

Mit dem EU-GesRÄG (BGBl 1996/304) wurde das Dokumentationssystem für Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH umgestellt: Anstelle des bisher in § 40 Abs 1 GmbHG aF vorgesehenen Protokollbuches (die Rechtsprechung hat darunter ein gebundenes Buch verstanden, das aber in der Praxis oft nicht geführt wurde) lässt § 40 Abs 1 GmbHG nun auch die „geordnete“ Aufbewahrung der einzelnen Beschlussniederschriften zu. Wie bisher ist den Gesellschaftern überdies eine Abschrift der Beschlüsse mittels eingeschriebenen Briefes zu übersenden (§ 40 Abs 2 GmbHG).

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