Der Käufer eines Grundstücks hatte sich das Recht vorbehalten, vom Kauf zurückzutreten, sollte er das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist nicht weiterverkaufen können. Da dieser Fall ernsthaft drohte, bildete der Verkäufer eine Rückstellung. Der BFH bestätigte die Rückstellung. Entgegen dem Rückstellungserlass wird dies auch für die österreichische Rechtslage gelten.