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Wahlkampfkosten können abzugsfähig sein

SteuerrechtRdW 1996, 506 Heft 10 v. 15.10.1996

Ein Stadtrat wollte seine Wahlkampfkosten steuerlich geltend machen; das Finanzamt verwehrte ihm dies, dagegen bejahte der BFH die Abzugsfähigkeit.

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