Ein Stadtrat wollte seine Wahlkampfkosten steuerlich geltend machen; das Finanzamt verwehrte ihm dies, dagegen bejahte der BFH die Abzugsfähigkeit.
Ein Stadtrat wollte seine Wahlkampfkosten steuerlich geltend machen; das Finanzamt verwehrte ihm dies, dagegen bejahte der BFH die Abzugsfähigkeit.