Im Zuge von Einsichtnahmen in die Konten von Bankkunden aufgrund von Auskunftsersuchen nach Durchbrechung des Bankgeheimnisses kommt es zu erheblichen Kopier- und Sachaufwendungen; der VwGH hat nunmehr klargestellt, dass die Abgabenbehörde gegenüber dem Kreditinstitut auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zum Kostenersatz verpflichtet ist.