Die neuerliche Novellierung hat vor allem eine Anhebung der Versicherungsgrenze auf S 7.000 und der Steuergrenze auf S 8.000 sowie gewisse Verwaltungsvereinfachungen gebracht. Zusätzlich hat der Nationalrat in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung beauftragt, die ersehnte grundlegende Neugestaltung vorzubereiten.
Arbeiterkammer Wien