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Reichweite der Abgabenerklärungspflicht

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1995, 372 Heft 9 v. 1.9.1995

BAO § 133 Abs 1

1. Die Verpflichtung zur Einreichung einer Abgabenerklärung ergibt sich entweder schon aus den speziellen Normen des Abgabenrechts selbst oder (arg: „ferner“) aus einer besonderen behördlichen Aufforderung im Einzelfall. Besteht schon eine gesetzliche Verpflichtung, so ist auf deren Erfüllung zu dringen, nicht jedoch eine weitere Einreichungsverpflichtung durch behördliche Aufforderung zu begründen.

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