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Verzugszinsen nicht umsatzsteuerpflichtig

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 372 Heft 9 v. 1.9.1995

UStG: § 1

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 1982, Rs 222/81, ABl EG 1982 Nr C 195, S 16, umfaßt die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage nicht die gesetzlichen Verzugszinsen (vgl dazu Plückebaum/Malitzky, UStG, Bd II, Rz 476 ff zu § 1 Abs 1). Dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wird ab dem EU-Beitritt Österreichs (1. Jänner 1995) von der österreichischen Finanzverwaltung Rechnung getragen.

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