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Einkommen- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer nach Betriebsaufgabe zufließenden Vertragsstrafe

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 371 Heft 9 v. 1.9.1995

EStG: § 32 Z 2

UStG: § 1

Angefragter Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger betreibt in einem angemieteten Geschäftslokal ein Unternehmen. Infolge geplanten Umbaus des Gebäudes, in dem sich das Geschäftslokal befindet, verzichtet der Steuerpflichtige gegen Entgelt gegenüber dem Vermieter auf die weitere Ausübung des Mietrechtes und räumt das Geschäftslokal. Gleichzeitig wird dem Abgabepflichtigen angeboten, nach Fertigstellung der Umbauarbeiten ein gleichwertiges Geschäftslokal zu bereits umschriebenen Mietbedingungen anmieten zu können. Wenn nach Verstreichen von 36 Monaten nach Räumung des Geschäftslokales kein neuer Mietvertrag zustande gekommen sein sollte, soll entsprechend der Vereinbarung eine Vertragsstrafe verfallen, womit seitens des potentiellen Mieters auf den Erfüllungsanspruch aus dem Vertrag endgültig verzichtet wird.

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