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Die „kuponauszahlende Stelle“ im Sinne des EStG

SteuerrechtPeter FarmerRdW 1995, 360 Heft 9 v. 1.9.1995

Die Einkommensteuer bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren soll entsprechend dem 6. Teil des EStG grundsätzlich durch Abzug erhoben werden. Bei kritischer Prüfung des Gesetzestextes ergeben sich jedoch Zweifel, ob es mit dem EStG 1988 gelungen ist, diesen Gesetzeszweck umzusetzen.

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