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Bindung kirchlicher Träger öffentlicher Krankenanstalten an AZG nicht gleichheitswidrig - Überstundenvergütung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1995, 353 Heft 9 v. 1.9.1995

ARG § 1

AZG §§ 1, 10 Abs 1

1. Ist eine juristische Person des Kirchenrechtes Krankenhauserhalterin eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses, so sind für deren AN die Bestimmungen des ARG und des AZG anwendbar.

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