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Feststellungsklage gegen Miteigentümer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 344 Heft 9 v. 1.9.1995

ZPO §§ 14, 228

ABGB §§ 828, 1094

Im Prozeß auf Feststellung des Bestandverhältnisses bilden mehrere Miteigentümer als Bestandgeber eine einheitliche Streitpartei, weil das Bestandverhältnis ihnen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann. Die Klage kann aber ausnahmsweise gegen jene Miteigentümer unterbleiben, die das Feststellungsbegehren anerkannt haben.

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