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Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer nur bei 10jähriger Wartefrist anzuerkennen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1995, 332 Heft 8 v. 1.8.1995

KStG § 8

Eine Pensionszusage setzt voraus, daß der Pensionsanspruch durch die aktive Tätigkeit „erdient" wird. Die Zusage einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Pensionszusage und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

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