UStG § 1 Abs 1 Z 1
1. Das der Ausführung einer Leistung regelmäßig zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft unterliegt nicht der Umsatzbesteuerung, hat aber für die Beurteilung des Schuldverhältnisses und damit auch für die Merkmale der Leistung Bedeutung.
2. Wird ein Gegenstand in Erfüllung eines Verpflichtungsgeschäftes an einen bestimmten Ort befördert und an diesem Ort nach vereinbarungsgemäß erfolgter Probefahrt an den Abnehmer übergeben, so ist die Lieferung bereits mit dem Beginn der Beförderung erfolgt.