EStG § 16
Aufwendungen eines Industriekaufmannes für die Teilnahme an psychologischen Seminaren können nur dann Werbungskosten sein, wenn dabei primär auf den Beruf zugeschnittene psychologische Kenntnisse vermittelt werden und der Teilnehmerkreis entsprechend homogen zusammengesetzt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber für die Teilnahme bezahlten Bildungsurlaub gewährt.