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Bezahlter Bildungsurlaub rechtfertigt nicht Werbungskostenabzug für Psychologieseminare

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1995, 287 Heft 7 v. 1.7.1995

EStG § 16

Aufwendungen eines Industriekaufmannes für die Teilnahme an psychologischen Seminaren können nur dann Werbungskosten sein, wenn dabei primär auf den Beruf zugeschnittene psychologische Kenntnisse vermittelt werden und der Teilnehmerkreis entsprechend homogen zusammengesetzt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber für die Teilnahme bezahlten Bildungsurlaub gewährt.

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