EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6, § 26 Z 5
1. Überläßt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug (nur) für Dienstfahrten, so ist dies im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers und beim Arbeitnehmer von vornherein kein Lohnvorteil. Dies gilt allerdings nicht für die Überlassung eines Fahrzeuges für die Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte, weil es sich dabei nicht um Dienstfahrten handelt.