EStG: § 94a
Wird von einer leichtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (ua eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung