Nach einer Reihe von veröffentlichten Vorentscheidungen zum Vergabeverfahren der öffentlichen Hand (vgl SZ 61/90 und 134; JBl 1990, 520; RdW 1990, 43; WBl 1991, 338) hat nunmehr der OGH die darin entwickelten Grundsätze in einem umfassenden Erkenntnis (19. 10. 1994, 7 Ob 568/94 ) gefestigt und weiter ausgebaut.