Rundfunkberichte über den Konkurs einer österreichischen Bank enthielten die Meldung, daß die von der Gemeinschuldnerin eingeräumten Kredite sofort an die Masse zurückgezahlt werden müssen. Sogar von einer Folgeinsolvenz eines Kreditkunden wegen der vorzeitigen Rückzahlungspflicht war die Rede. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß der Masseverwalter viele Kredite nicht fälligstellen kann. Dies soll für den praktisch häufigsten Geschäftstyp, nämlich den entgeltlichen (verzinslichen) Geldkreditvertrag 1), dargestellt werden: