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Aktorische Kaution bei Klage eines EWR-Bürgers mit Wohnsitz in USA

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 220 Heft 6 v. 1.6.1995

ZPO § 57

EWRA: Art 28, 31 Abs 1

Die Frage, ob der Kl eine Prozeßkostensicherheit (§ 57 ZPO) leisten muß, hängt davon ab, ob er dadurch in den im EWR-Abkommen verbrieften Rechten beeinträchtigt wird. Endet ein Anstellungsverhältnis vor Inkrafttreten des EWR durch Entlassung, stand der Kl nie im Genuß der im EWRA angeführten Freiheiten.

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