JN § 87a
Die Lieferung von Waren durch einen österreichischen Exporteur in das Ausland stellt für sich alleine noch keine ausreichende Inlandsbeziehung zur Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit dar.
OGH 27. 10. 1994, 6 Ob 548/94
JN § 87a
Die Lieferung von Waren durch einen österreichischen Exporteur in das Ausland stellt für sich alleine noch keine ausreichende Inlandsbeziehung zur Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit dar.
OGH 27. 10. 1994, 6 Ob 548/94