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Inländische Gerichtsbarkeit bei Schadenszufügung im Inland

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 219 Heft 6 v. 1.6.1995

JN §§ 28, 92a

Der Gerichtsstand der Schadenszufügung bringt bereits eine ausreichende Inlandsbeziehung für die Ableitung der inländischen Gerichtsbarkeit zum Ausdruck. Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsverfolgung im Inland ist daher nicht erforderlich.

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