In seiner Entscheidung 6 Ob 31/92 vom 24. 11. 1994 (RdW 1995, 140) hat der OGH zur Frage Stellung genommen, ob die Aufnahme von Zustimmungsvorbehalten zugunsten des gesetzlichen Revisionsverbandes bei bestimmten, genau umschriebenen Entscheidungen ihm angehörender Genossenschaften in die Satzung dieser Genossenschaften möglich ist.