EStG 1972: § 123
EStG § 6 Z 2 lit c
1. Zwei oder mehrere Personengesellschaften mit denselben Beteiligungsverhältnissen und demselben Betriebsgegenstand führen nur eine betriebliche Tätigkeit, wenn auch im Rahmen zweier oder mehrerer Betriebsstätten. „Forderungen“ zwischen derartigen Personengesellschaften sind steuerlich als bloße Verrechnungsposten zu werten.