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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Jahr 1995 (Unterhaltsabsetzbeträge)

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 206 Heft 5 v. 1.5.1995

EStG: § 33 Abs 4 Z 3 lit b

Gemäß Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Jänner 1993, GZ 07 0104/1-IV/7/93, Pkt 2.3, steht in allen Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung nicht vorliegt, der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann für jeden Kalendermonat zu, wenn

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