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Änderung der Arbeitszeit durch jahrelange Übung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1995, 194 Heft 5 v. 1.5.1995

ABGB § 863

Hat eine AN gemäß einer ein Jahrzehnt lang andauernden ununterbrochenen Übung nur 20 statt der vereinbarten 40 Stunden gearbeitet, so kam es zu einer konkludenten Abänderung des Arbeitsvertrages.

OGH 12. 10. 1994, 9 Ob A 181/94 (OLG Graz 8. 6. 1994, 7 Ra 25/94; LGZ Graz 1. 12. 1993,32 Cga 78/93)

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