EStG § 4 Abs 1
UStG § 1 Abs 2
Gewinnt der Pächter einer Markentankstelle eine vom Verpächter ausgelobte Erlebnisreise (Incentive-Reise), so ist deren Wert als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu beurteilen.
EStG § 4 Abs 1
UStG § 1 Abs 2
Gewinnt der Pächter einer Markentankstelle eine vom Verpächter ausgelobte Erlebnisreise (Incentive-Reise), so ist deren Wert als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu beurteilen.