Der Oberste Gerichtshof hat nun schon in drei Entscheidungen - E 25. 5. 1994, 9 Ob A 38/94 , (RdW 1994, 405), E 31. 8. 1994, 8 Ob A 268/94 abgedruckt in diesem Heft S 147 f, und auch E 27. 10. 1994, 8 Ob A 279/94 abgedruckt in diesem Heft S 143 f - im Ergebnis folgende Rechtsanalogie dargestellt: Die Gewährung von Urlaub für entgeltfreie Nichtleistungszeiten würde zu einer sachlich ungerechtfertigten Beschränkung des Synallagmas führen und zugleich die gesetzliche Beschränkung der Entgeltfortzahlungspflicht unterlaufen. Der Gesetzgeber hat trotz der besonderen Schutzwürdigkeit der Betroffenen ausdrücklich die Urlaubskürzung durch den Eltern-Karenzurlaub (§ 15 Abs 3 MSchG) und durch Präsenzdienst oder Zivildienst (§ 9 Abs 1 und 2 APSG) geregelt. Da der nicht besonders geregelte Fall sonstiger entgeltfreier Dienstzeiten alle motivierenden Merkmale vergleichbarer Sonderregelungen enthalte, gebiete der Gleichheitssatz die Erstreckung der Rechtsfolgenanordnung.