ABGB § 871
GmbHG § 63 Abs 3, § 78 Abs 1
Für die Anfechtung der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung gelten die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts.
ABGB § 871
GmbHG § 63 Abs 3, § 78 Abs 1
Für die Anfechtung der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung gelten die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts.