Der Antragsteller beantragte - neben einigen Eventualanträgen - die Aufhebung des § 7 Abs 4 S 1 und 2 VersicherungssteuerG (VersStG) und einer die gleiche Angelegenheit betreffenden Übergangsbestimmung, nämlich des Zweiten Teils, Art I, Abschnitt II Z 3 des BG BGBl 1992/449.