In der Nummer 1995/1 beschreibt Mag. Dr. Schweisgut den Fall, daß ein Urlauber aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet der EU in Österreich umsatzsteuerfrei Waren kauft und in der Folge unter Ausnützung einer vermeintlichen Gesetzeslücke oder eines vermeintlichen Redaktionsversehens diese Waren völlig unbelastet in seinen Heimatstaat mitnimmt. Dies wäre dadurch möglich, daß er sich anläßlich des Kaufes im Betrag von mehr als 1.000 S ein Formular Lager Nr U 34 ausstellen läßt und mit diesem und der gekauften Ware einen Ausflug in das Drittlandsgebiet unternimmt. Anläßlich des Grenzübertritts könne er sich dieses Formular von der österreichischen Zollbehörde stempeln lassen. Bei der Rückkehr nach beendetem Ausflug würde er die mitgeführten Wa-