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Zustimmungsrechte des Betriebsrates nach dem „KVI“ rechtsunwirksam

ArbeitsrechtGeorg SchimaRdW 1995, 101 Heft 3 v. 1.3.1995

1. Problemstellung

Mit Erk vom 15. 9. 1994, 8 Ob A 276/94 1)1)Abgedruckt in diesem Heft und in ecolex 1994, 831 f m Anm v Hainz. hat der OGH verschiedene Bestimmungen des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen, Innendienst (im folgenden „KVI“), wegen Überschreitens der kollektivvertraglichen Regelungsmacht als rechtsunwirksam qualifiziert.

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