Mit Erk vom 15. 9. 1994, 8 Ob A 276/94 hat der OGH verschiedene Bestimmungen des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen, Innendienst (im folgenden „KVI“), wegen Überschreitens der kollektivvertraglichen Regelungsmacht als rechtsunwirksam qualifiziert.