JN § 99
IPRG § 4
Die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Schiedsvertrages wegen Unbestimmtheit ist mangels einer anderen Parteienvereinbarung nach dem Recht des Landes zu beurteilen, in welchem der Schiedsspruch zu fällen ist. Vor Verweigerung des Rechtsschutzes in Österreich durch Zurückweisung der Klage ist daher zu klären, ob nach dem in Frage kommenden Recht aufgrund der verwendeten Klausel die Bestellung eines Schiedsgerichtes möglich ist.