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Kosten für unheilbare Krankheit - nicht abzugsfähige dauernde Last, aber außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1995, 88 Heft 2 v. 1.2.1995

EStG § 18 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 1 Z 4

In Ausnahmefällen, wie bei unheilbaren Krankheiten, sind Krankheitskosten für nahe Angehörige als dauernde Lasten anzusehen. Dies ändert allerdings nichts daran, daß derartige dauernde Lasten unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 4 EStG fallen. Allenfalls könnten außergewöhnliche Belastungen vorliegen, die nach Maßgabe des § 34 Abs 7 EStG 1988 abzugsfähig sind.

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