EStG § 23, § 30
Nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ist die planmäßige Erschließung von Baugelände und dessen Verwertung eine gewerbliche Tätigkeit (VwGH 22. 9. 1992, 92/14/0064, ÖStZB 1993, 133; Abschn 78 Abs 6 EStR 1984). Weiters ist das planmäßige Errichten und Veräußern von Einfamilienhäusern eine gewerbliche Tätigkeit (VwGH 7. 11. 1978, 2085, 2139/78, ÖStZB 1979, 139).