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Verlustabschreibungsmodelle in der Form von echten stillen Beteiligungen im Betriebsvermögen

SteuerrechtEleonore Maier-DietrichRdW 1995, 73 Heft 2 v. 1.2.1995

Mit dem Einkommensteuergesetz 1988 wurde den Inhabern von echten stillen Beteiligungen eine Verlustverwertungsmöglichkeit genommen. Steuerlich erfaßt werden zufolge § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1988 nur mehr Gewinnanteile, während Verlustanteile von der steuerlichen Berücksichtigung ausdrücklich ausgeschlossen sind (sog Wartetaste).

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