ABGB §§ 366, 1118
HGB §§ 128, 161 Abs 2
Bei Räumungsklagen ist neben einer OHG oder KG auch der persönlich haftende Gesellschafter passiv legitimiert.
ABGB §§ 366, 1118
HGB §§ 128, 161 Abs 2
Bei Räumungsklagen ist neben einer OHG oder KG auch der persönlich haftende Gesellschafter passiv legitimiert.