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Gründung einer KG & atypisch Still mittels Treuhänder

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 47 Heft 1 v. 1.1.1995

UmgrStG Art IV

Unter Anwendung der neunmonatigen Rückwirkungsfrist iSd Art IV UmgrStG soll zuerst eine KG gegründet und in einem zweiten Schritt zum selben Zusammenschlußstichtag (hier: 30. 6. 94) durch Beitritt von atypisch stillen Gesellschaftern zur KG neuerlich eine Mitunternehmerschaft gegründet werden.

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