EStG § 8 Abs 2
§ 8 Abs 2 EStG 1988 sieht für Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die zur Assanierung von Betriebsgebäuden aufgewendet werden, eine gleichmäßige Verteilung auf zehn Jahre vor, wenn die „Assanierung aufgrund des Stadterneuerungsgesetzes“ erfolgt.