KSchG § 28
ABGB § 879
Es kommt nicht darauf an, ob im geschäftlichen Verkehr ein Rechtsgeschäft unter Verwendung der AGB oder Formblätter, die unzulässige Bedingungen als Vertragsbestandteile enthalten, tatsächlich abgeschlossen wurde, sondern es genügt schon deren drohende Verwendung. Das ist ua dann der Fall, wenn im vorvertraglichen Bereich dem präsumtiven Vertragspartner der Vertragsabschluß auf der Grundlage dieser Bedingungen angeboten wird.