Im Zuge eines Provisorialverfahrens mußte der OGH erstmals die rechtlichen Auswirkungen des mit 1. 1. 1994 in Kraft getretenen EWR-Abkommens (EWRA) auf die österr Rechtsordnung beurteilen. Anlaßfall war eine grenzüberschreitende Prospektwerbung eines deutschen Sportartikelhändlers, die gegen die österr Preisauszeichnungsvorschriften (PrAG) verstieß und damit nach Meinung des klagenden Schutzverbandes sittenwidrig iSd § 1 UWG war. Die rechtlichen Ausführungen des OGH zur Anwendbarkeit und zur Auslegung des EWR-Rechts werden auch für das EU-Recht zu beachten sein.