BAO: § 6 Abs 2, § 93 Abs 3
Sind nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), wie etwa GesBR und (schlichte) Miteigentumsgemeinschaften Abgabenschuldner (zB nach dem UStG), so sind deren Gesellschafter (Mitglieder) dem § 6 Abs 2 BAO zufolge Gesamtschuldner der vom Gebilde geschuldeten Abgaben (zB VwGH 25. 11. 1994, 92/17/0030; 22. 2. 1995,95/13/0031).