vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Abzug von Bewirtungskosten

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 498 Heft 12 v. 1.12.1995

EStG: § 20 Abs 1 Z 3

1. Essen für Seminarteilnehmer

Solange eine Verpflichtung im Rahmen eines Seminares vorliegt, und der Preis dafür auch im Seminarbeitrag enthalten ist, liegt eine Nebenleistung vor. Diese Ausgaben sind als Teil des angebotenen Produktes zur Gänze abzugsfähig. Nicht geteilt kann die in der Anfrage geäußerte Meinung, wonach der Begriff „Bewirtung“ auf Repräsentation abstellt. Eine Repräsentationsbewirtung fällt zur Gänze unter das Abzugsverbot.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!