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Incentive-Reisen keine Repräsentation

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 499 Heft 12 v. 1.12.1995

EStG: § 20 Abs 1 Z 3

Aufwendungen, die überwiegend Entgeltcharakter haben, stellen keine vom Abzugsverbot umfaßten Repräsentationsaufwendungen iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG dar.

Aufwendungen für Incentive-Reisen, mit denen freiberuflich tätige Geschäftsvermittler für erfolgreiches Tätigwerden belohnt werden, kommt Entgeltcharakter zu, sie sind daher vom Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Z 3 EStG auch dann nicht erfaßt, wenn der Aufwand ganz oder zum Teil unter das Tatbestandsmerkmal „Bewirtung“ iSd § 20 Abs 1 Z 3 zweiter Satz subsumiert werden könnte.

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