EStG: § 4 Abs 1, § 4 Abs 4, § 6 Z 3
Aus Anlaß eines unengeltlichen Betriebserwerbs entstehende Verbindlichkeiten werden nicht zu Betriebsschulden, damit zusammenhängende Ausgaben sind nicht Betriebsausgaben (VwGH 19. 9. 1990, 89/13/0021, ÖStZB 1991, 223; 21. 10. 1986, 86/14/0124, ÖStZB 1987, 302, betr Pflichtteilsschulden).