UStG: § 1
Aufgrund der Rechtssprechung des EuGH (Urteil vom 1. Juli 1982, Rs 222/81, und vom 23. Oktober 1993, Rs C-281/91 ) ergibt sich ab 1995 für die umsatzsteuerrechtliche Vorgangsweise bei der Versteuerung der Zinsen von Krediten, die im Zusammenhang mit Leistungen gewährt werden, folgendes: