SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 452 Heft 11 v. 1.11.1995
EStG: § 27 Abs 1 Z 6, § 29 Z 3
In einen bestehenden Lebensversicherungsvertrag tritt ein neuer Versicherungsnehmer anstelle des bisherigen Versicherungsnehmers gegen Zahlung einer Ablösesumme ein. Der Vertrag läuft nach dieser Änderung weiter.