EStG: § 23 Z 2, § 24
Der von einer Personengesellschaft geführte Betrieb ist quotenmäßig unmittelbar den einzelnen Mitunternehmern zuzurechnen (steuersubjektbezogene Betrachtungsweise, sog Bilanzbündeltheorie).
EStG: § 23 Z 2, § 24
Der von einer Personengesellschaft geführte Betrieb ist quotenmäßig unmittelbar den einzelnen Mitunternehmern zuzurechnen (steuersubjektbezogene Betrachtungsweise, sog Bilanzbündeltheorie).